Testnachweis in den Herbstferien: So lautet die Corona-Regel für Schüler in NRW

In NRW stehen die Herbstferien vor der Tür. Keine Schule, keine Testungen: Für die unterrichtsfreie Zeit gibt es eine klare Regelung für ungeimpfte Schüler.
Hamm - Am 11. Oktober starten in Nordrhein-Westfalen* die Herbstferien. Für die fast 2 Millionen Schüler bedeutet das: unterrichtsfreie Zeit. Aber ohne Schule gibt es für die Kinder und Jugendlichen auch keine regelmäßigen Testungen. (News zum Coronavirus*). In den Herbstferien ändert sich also die Regel, dass ungeimpfte Schüler in NRW keinen Corona-Test machen müssen, weiß wa.de*.
Dort, wo die 3G-Regel gilt, haben bekanntlich nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt, berichtet wa.de*. Das betrifft etwa den Friseur, die Innengastronomie oder Kulturveranstaltungen. Kinder und Jugendliche, die weder geimpft noch genesen sind, gelten durch die zweimal wöchentlichen Schultestungen in der Regel als Getestete. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.