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Mordprozess um Arzu: Bruder gesteht

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Die Angeklagten sitzen am Montag mit ihren Anwälten auf der Anklagebank im Landgericht Detmold. Fünf Geschwister der entführten und ermordeten Kurdin Arzu Ö. müssen sich vor dem Landgericht Detmold verantworten. © dpa/dapd

Detmold - Zum Auftakt des Prozesses um die Ermordung von Arzu Ö. aus Detmold hat der Bruder der jungen Kurdin vor Gericht gestanden, seine Schwester getötet zu haben.

Zum Auftakt des Prozesses gegen ihn und vier weitere Geschwister vor dem Landgericht Detmold räumte der 22-jährige Osman Ö. ein, die Kontrolle verloren und seine Schwester Arzu erschossen zu haben. Ebenso wie die Schwester Sirin (27) und der Bruder Kirer (25) gestand er die Entführung der 18-Jährigen im November 2011.

Zuvor hatte bereits eine weitere Schwester ihren Bruder schwer belastet. Sie gestand außerdem, zusammen mit ihren Geschwistern hätte sie Arzu im November 2011 aus der Wohnung des Freundes verschleppt, sagte die 27-Jährige am Montag zum Auftakt des Mordprozesses am Landgericht Detmold. Bei einem Halt auf einer Landstraße sei die Situation eskaliert. Der 22-jährige Bruder Osman habe sich mit der 18-jährigen Arzu gestritten. Dann seien Schüsse gefallen. Osman habe über Arzu gestanden und eine Pistole in der Hand gehalten.

Fünf Geschwister des Opfers - eine Schwester und vier Brüder - müssen sich ein halbes Jahr nach der Tat wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme verantworten. Drei der Geschwister wirft die Anklage zudem Mord vor.

Die Anklage nennt als Tatmotiv, dass die jesidische Familie die Beziehung Arzus zu einem Deutschen nicht akzeptierte. In der Glaubensgemeinschaft sind Ehen mit Andersgläubigen nach strenger Auslegung verboten. In der Anklageschrift ist von einer Tötung mit „ehrbezogenen Motiven“ die Rede. Derartige niedrige Beweggründe seien nach den in Deutschland geltenden Maßstäben und den hier herrschenden sittlichen und rechtliche Auffassungen besonders verachtenswert.

Zunächst sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Gericht in Detmold (Nordrhein-Westfalen) hat 30 Zeugen geladen. Der Vater des Opfers ist nicht darunter. Er gilt zwar als Beschuldigter, das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde aber abgetrennt. Dazu kommen mehrere Sachverständige: Rechtsmediziner aus Lübeck und Münster, ein Psychiater, der sich zur Schuldfähigkeit der Angeklagten äußern soll sowie ein Jesiden-Experte der Universität Freiburg.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Menschenrechtsvereine gegen sogenannte Ehrenmorde. Vertreter von Terre des Femmes und Peri forderten gerechte Strafen. Es dürfe keinen „Kulturbonus“ für Ehrenmorde geben.

Die Leiche der Kurdin war Mitte Januar auf einem Golfplatz nahe Lübeck entdeckt worden.

dpa/dapd

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