Maskenpflicht in Hessen: Mundschutz richtig nutzen – Es drohen Bußgelder
Seit 27. April gilt die Maskenpflicht in Hessen. Bei der Verwendung von Schutzmasken und Mundschutz zum Schutz vor Corona gibt es viel zu beachten.
- Bald gilt in ganz Hessen eine Maskenpflicht* in Geschäften und im ÖPNV
- Beim Tragen eines Mundschutzes gibt es wegen des Coronavirus Regeln zu beachten
- Die meisten Masken bieten keinen vollständigen Schutz vor Corona*
Wer Bus und Bahn nutzen oder in Geschäften einkaufen gehen möchte, ist seit Montag (27.04.2020) in ganz Hessen dazu verpflichtet, eine Art Mundschutz oder eine Schutzmaske zu tragen. Damit soll verhindert werden, dass sich das Coronavirus weiter in Deutschland ausbreitet und die Ansteckungsrate womöglich wieder steigt. Nach Kontaktverboten* und Ausgangsbeschränkungen* ist das die nächste Maßnahme.
Corona-Maskenpflicht in Hessen: Mundschutz ist nicht gleich Mundschutz
Wichtig ist aber dabei zu wissen, dass nicht jeder Mundschutz gleich vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützt. Masken der Kategorie FFP2/FFP3 schützen am besten vor einer Infektion, sollten aber weiterhin medizinischem Personal vorbehalten bleiben. Stoffmasken und Masken aus Papier bieten dem Träger keinen guten Schutz vor einer Infektion mit Corona aber können die Wahrscheinlichkeit verringern, das Virus weiterzuverbreiten. Dafür muss man allerdings ein paar Dinge beachten.
Corona-Krise in Hessen: Warum es jetzt doch eine Maskenpflicht gibt
Grundsätzlich gilt: „Je mehr Menschen beim Einkaufen oder im Bus Mund-Nasen-Schutzmasken tragen, desto weniger wird das Coronavirus übertragen“, heißt es vonseiten des Landes Hessen. Aber da das Coronavirus besonders klein ist und durch Tröpfchen übertragen wird, sollte auch mit Mundschutz in der Öffentlichkeit Abstand gehalten werden - trotz der Maskenpflicht. Der beste Schutz gegen Corona ist es, den Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, in die Armbeuge zu husten und zu niesen sowie regelmäßig die Hände zu waschen.
Corona-Maskenpflicht in Hessen: So behandelt man den Mundschutz richtig
Damit jede Form von Maske ihren vollen Schutz gegen das Coronavirus entfalten kann, gibt es ein paar Dinge, die bei der Verwendung beachtet werden müssen. Das Robert Koch-Institut hat hierzu einige wichtige Hinweise veröffentlicht, damit Corona sich beim Tragen des Mundschutzes nicht stark verbreiten kann.
Corona-Maskenpflicht: So kann man den Mundschutz desinfizieren
Masken aus Stoff können wiederverwendet werden, aber hierzu gibt es ein paar Dinge zu beachten:
- Vor dem ersten Tragen sollte geprüft werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt.
- Nach der erneuten Verwendung sollte der Corona-Mundschutz bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Bevor er wieder verwendet werden kann, sollte er vollständig getrocknet sein.
- Auch kann die Schutzmaske durch Bügeln und Aufheizen im Backofen desinfiziert werden.
- Es nützt allerdings nichts, die Maske in den Gefrierschrank zu legen, das Coronavirus ist kälteunempfindlich.
Corona-Maskenpflicht in Hessen: Das muss man beim Mundschutz beachten
„Die Maske muss über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft zu minimieren“, empfiehlt das Robert Koch-Institut bezüglich des Coronavirus.
- Man sollte die Maske möglichst an den Bändern anfassen.
- Vor dem Anlegen des Corona-Mundschutzes sollte man sich gründlich die Hände waschen, so auch nach dem Ablegen der Maske.
- Wer mit einer Maske wieder nach Hause kommt, sollte die Maske in einem Plastikbeutel oder in einer sauberen Tupperdose aufbewahren.
- Während man die Maske trägt, sollte man es vermeiden, sich ins Gesicht zu fassen.
- Auch mit Maske gilt im öffentlichen Raum, einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Menschen zu halten.
Corona-Maskenpflicht: Dieses Bußgeld droht in Hessen
Wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht können in Hessen mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft werden. Laut Innenministerium wird die Polizei im Rahmen des gewöhnlichen Streifendiensts die Einhaltung kontrollieren.
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