DHL ändert Paket-Regeln – Kunden trifft Neuerung ab Oktober
Immer wieder etwas Neues mit DHL. Zum Herbst ändert der Zusteller seine AGB und führt damit einen neuen Service ein – der allerdings ist nicht umsonst.
Dortmund – Für manche Kunden und Kundinnen ist es wohl Fluch und Segen zugleich. Bequem seine Bestellungen zu Hause empfangen. Das ist ein Plus. Aber wenn DHL mal wieder die Preise erhöht, kann das zum Ärgernis werden. Jetzt kommt eine weitere Neuerung auf Kunden zu. RUHR24 weiß, dass die nicht umsonst ist.
Unternehmen | DHL |
Hauptsitz | Bonn |
Gründung | 25. September 1969, San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten |
Umsatz | 81,75 Milliarden EUR (2021) |
DHL ändert zum Herbst die AGB und führt kostenpflichtigen Service für Kunden ein
DHL bringt immer wieder Neuerungen ins Spiel, die Kunden und Kundinnen dann so hinnehmen müssen. Und auch jetzt wurde bekannt, dass DHL wieder etwas geplant hat. Der Paketdienstleister soll ab Herbst seine Empfangs- und Versandoptionen ändern, wie Inside Digital berichtet. Die neuen AGB des Lieferdienstes sind bereits einzusehen.
Die dabei größte Neuerung, die mit den neuen AGB eingeführt wird, ist wohl die Möglichkeit, jedes seiner Pakete klimaneutral empfangen zu können – allerdings gegen einen Aufpreis. Das Verbraucherportal Pakteda informiert darüber, dass ab Herbst die Möglichkeit bestünde, eine Jahresgebühr zu bezahlen und so alle Pakete und Warenpost-Sendungen klimaneutral mit „DHL GoGreen Plus“ zu erhalten.
DHL führt grünen Paket-Empfang ein – allerdings zum Aufpreis für Empfänger
Das solle demnach auch funktionieren, wenn der Absender keinen „GoGreen-Service“ gebucht hat. Bisher war es so, dass „GoGreen“ nur vom Absender gebucht werden konnte und nicht vom Empfänger.
Was der neue Service von DHL am Ende kosten soll, ist noch nicht bekannt. Zum Vergleich: Firmenkunden zahlen für solch grüne Pakete zwei Cent Aufschlag und für Warenpost einen Cent mehr.
DHL informiert Kunden über neue Empfangs-Möglichkeit – aber nicht alle
Privatkunden, sollen diesen Aufschlag als Jahresbeitrag bezahlen, wenn sie diesen Service nutzen wollen. Darüber wurden bislang noch nicht alle Kunden und Kundinnen informiert.
Zumindest haben bislang nicht alle Kunden und Kundinnen eine Nachricht über die Neuerung erhalten. Der Logistik-Blog Marco Klass berichtet davon, dass die Neuerung zur kostenpflichtigen Empfangsoption per Newsletter an Kunden versendet wurde. Paketda weiß, dass allerdings nicht alle Kunden diese E-Mail bekommen haben.
DHL verspricht mehr Transparenz über grüne Sendungen und spricht von einem „geringen Aufpreis“
In dem Newsletter von DHL heißt es laut Paketda:
Ab Herbst 2022 geben wir Ihnen als DHL Kunde mit zusätzlichen Informationen im Kundenkonto noch mehr Transparenz über den nachhaltigen Empfang Ihrer Sendungen. Darüber hinaus können Sie mit dem Empfängerservice GoGreen Plus gegen einen geringen Aufpreis selbst einen klimaneutralen Empfang der an Sie gerichteten DHL-Pakete und Warenpost-Sendungen veranlassen – dank zusätzlicher Reduktionsmaßnahmen im DHL Logistik-Netzwerk werden Treibhausgasemissionen dann vermieden.
Weitere Neuerungen bei DHL sind bereits bekannt – zu einer wurde der Konzern gezwungen
Der Jahresbeitrag soll dann in Klimaschutzmaßnahmen von Deutsche Post DHL fließen. Mit Elektrofahrzeugen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen für Postgebäude sollen dann CO2-Emissionen vermieden werden.
Darüber hinaus gibt es laut Inside Digital ab Oktober die Möglichkeit, eine Sendung bereits vor der Zustellung zu verweigern. Das Ganze nennt sich bei DHL dann Digitale Annahmeverweigerung. Sobald die Sendung im Sendungsverfolgungssystem erfasst und für Kunden sichtbar ist, kann storniert werden.
Wichtig: Ist eine Annahme erst einmal verweigert, kann das nicht mehr zurückgenommen werden. DHL wird die Sendung zurück zum Absender befördern.

DHL ist jetzt dazu verpflichtet Kunden über eine Zustellung zu informieren
Eine weitere Neuerung, die Kunden und Kundinnen freuen könnte und zu der DHL nach einem Gerichtsurteil gezwungen war: Wurde ein Paket an einem sogenannten Ablageort hinterlegt, müssen Zusteller und Zustellerinnen eine Nachricht darüber hinterlassen. In der Regel erfolgt das elektronisch, kann aber auch per Einwurf einer Benachrichtigungskarte in den Briefkasten erfolgen.
Bisher mussten Zusteller und Zustellerinnen keine Nachricht hinterlassen, wenn das Paket an einem Ablageort abgestellt wurde. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt und hat Recht bekommen. Deshalb kann die Sendung künftig nicht mehr als zugestellt betrachtet werden, bloß weil sie am Ablageort hinterlegt wurde. Eine Nachricht über die Zustellung ist Pflicht.