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Neue Energiespar-Regeln ab September: Das gilt für Firmen und Verbraucher

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Von: Jan Oeftger

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Das Kabinett reagiert auf die Energiekrise. Von September an gelten bundesweit Sparmaßnahmen für Firmen und Privatleute. 

Berlin – Die Bundesregierung hat auf die Energie-Krise reagiert, die eng mit dem Ukraine-Krieg verbunden ist. Schon ab dem 01. September gelten in ganz Deutschland verbindliche Energiespar-Regeln. Diese betreffen sowohl Firmen und Geschäfte als auch private Haushalte. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, wurde bereits die Energiepreispauschale beschlossen.

Das Kabinett hat zwei Verordnungen bestimmt. Die erste ist ab September ein halbes Jahr gültig. Sie endet am 28. Februar. Vorschriften gibt es unter anderem bezüglich der Raumtemperatur und zum Heizen, wie das Wirtschafts- und Klimaschutz-Ministerium offiziell mitteilte. „Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung“, sagte Minister Robert Habeck (Die Grünen).

Gebäude sollen in Zukunft nicht mehr beleuchtet werden. Das ist Teil der Energiesparmaßnahmen.
Gebäude sollen in Zukunft nicht mehr beleuchtet werden. Das ist Teil der Energiesparmaßnahmen. © Tom/imago

Energiesparmaßnahmen: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Energiesparmaßnahmen: Geringere Temperatur am Arbeitsplatz

Für den Arbeitsplatz im Büro gibt es ab dem 01. September eine Höchsttemperatur. Statt zuvor 20 Grad Celsius dürfen die Büros nun höchstens auf 19 Grad Celsius aufgeheizt werden. Die Regelung gilt jedoch nicht für Arztpraxen, Schulen und Kindertagesstätten. Dies geht aus der ersten Verordnung des Ministeriums hervor. Darin inbegriffen sind alle „kurzfristig wirksamen Maßnahmen“ zur Sicherung der Energieversorgung.

Zudem wurde beschlossen, dass Räume wie Flure, Hallen, Foyers oder Technikräume nicht mehr beheizt werden sollen. Auch dabei gibt es Ausnahmen für Schulen, Kitas und gesundheitsbezogene Einrichtungen. Warmwasserspeicher sollen abgeschaltet werden. Dies bedeutet, dass das Wasser zum Händewaschen nicht mehr erwärmt werden soll. Neben den gängigen Ausnahmen gilt das auch nicht in Privatwohnungen.

Energiesparmaßnahmen betreffen auch private Haushalte

Doch auch für private Haushalte gibt es neue Vorschriften. Wer einen eigenen Pool im Innen- oder Außenbereich besitzt, darf diesen nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem Stromnetz beheizen. Doch im Gegenzug bekommen Mieterinnen und Mieter durch die Energiesparmaßnahmen neue Freiheiten. In einigen Mietverträgen sind Mindesttemperaturen vorgeschrieben, die einzuhalten sind. Für die Laufzeit der Verordnung wird diese Vereinbarung ausgesetzt und die Mieterinnen und Mieter können über die Raumtemperatur selbst entscheiden.

Außerdem erhalten die Verbraucher in Zukunft mehr Informationen von ihren Gas- und Wärmelieferanten. Bei jeder Preissteigerung müssen diese die Kundinnen und Kunden informieren.

Einzelhandel reagiert auf Energiesparmaßnahmen

Eine andere Maßnahme der Verordnung betrifft die Beleuchtung. Gebäude und Kulturdenkmäler sollen nicht mehr angestrahlt werden. Für Veranstaltungen kann es kurzzeitige Ausnahmen geben. Werbeanlagen dürfen ebenfalls nicht mehr rund um die Uhr beleuchtet werden. Von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens müssen die Lichter aus bleiben. Ausgenommen sind beispielsweise Plakate an Haltestellen, da diese mit der Straßenbeleuchtung gleichgesetzt werden.

Der Einzelhandel ist wegen noch einer weiteren Maßnahme von der Verordnung betroffen. Von September an sollen Ladentüren nicht mehr offenstehen, wenn der Innenraum beheizt wird. Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagierte darauf bereits mit einer Aktion. Mit Plakaten mit dem Spruch „Tür zu Geschäft geöffnet“ soll der Einzelhandel unterstützt werden, wie HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärte. (Jan Oeftger)

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