Autofahrer auf Radwegen: Diese unterschiedlichen Regeln muss man kennen
Autofahrer müssen inzwischen auf unterschiedliche Fahrradwege reagieren. In zwei Fällen gelten dabei ganz besonders strenge Regeln.
Der Straßenverkehr fordert von Autofahrern viel Aufmerksamkeit. Dabei stoßen einige immer wieder an ihre Grenzen. Wie echo24.de* berichtet hat, sind zahlreiche Verkehrsschilder häufig unbekannt. So wie etwa der schwarz-weiße Punkt in Innenstädten*. Dazu kommen Schilder bei denen die Nutzung nicht klar ist - wie der Grünpfeil an der Ampel*. Und auch mit den Fahrradwegen haben Autofahrer immer wieder ihr Probleme.
Laut Angaben des Allgemeine Deutsche Automobil-Clubs (ADAC) starben im Jahr 2021 etwa 372 Radfahrer bei Verkehrsunfällen in Deutschland. Autofahrer müssen sich mit mehr unterschiedlichen Fahrradwegen vertraut machen. Die Regeln für die Radwege sind dabei alle durchaus verschieden.
Schutzstreifen für Radfahrer: Autofahrern droht ein Punkt in Flensburg
In den meisten Fällen trifft man als Autofahrer in deutschen Städten inzwischen auf den Schutzstreifen für Radfahrer. Dieser ist laut ADAC „durch eine unterbrochene weiße Leitlinie markiert“. Für Autofahrer gilt hier, sie dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen die Leitlinie überfahren.
Als Ausnahme gilt laut Automobil-Club, wenn der Autofahrer kurzfristig ausweichen muss und dabei aber kein Radfahrer gefährdet wird. Was gar nicht geht: Parken auf dem Schutzstreifen ist komplett verboten. Wer von der Polizei erwischt wird muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Laut bussgeldkatalog.de ist das Halten bis maximal drei Minuten allerdings gestattet.
Parken auf Rad - und Radschnellwegen | Bußgeld und Punkte |
---|---|
Jemand wurde dabei behindert | 70 Euro, ein Punkt |
Länger als eine Stunde und jemand wurde behindert | 80 Euro, ein Punkt |
Länger als eine Stunde und ein Unfall wurde verursacht | 100 Euro, ein Punkt |
Autofahrer haben auf Radfahrsteifen nichts verloren
Ist die Linie komplett durchgezogen, dann haben es Autofahrer mit einem Radfahrstreifen zu tun. Und auf dieser durchgezogenen weißen Linie, „dürfen Autofahrer weder ausweichen noch parken oder halten“. Wie die Verkehrsexperten erklären, dürfen die Radfahrstreifen nur überfahren werden, um „dahinter angelegte Parkstände zu erreichen“. Radfahrer dürfen dabei aber nicht behindert oder gefährdet werden.
Autofahrer sind auf Fahrradstraßen nur geduldet
Womit sich Autofahrer deutschlandweit auch immer häufiger beschäftigen müssen, sind die sogenannten Fahrradstraßen. Hier dürfen in der Regel nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Zusatzschilder können es auch Autos ermöglichen dort zu fahren. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für Autofahrer: „Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist“. Die gesamte Fahrbahnbreite ist für den Radverkehr reserviert. Gibt es kein extra Schild, dann ist Autos und Motorrädern das Parken in diesen Straßen erlaubt.
Was hier für alle Verkehrsbeteiligten weiter Bestand hat, ist das Vorfahrtsrecht. Heißt laut ADAC, ist die „Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Dem Radverkehr kann die Vorfahrt aber auch dadurch eingeräumt werden, dass der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn verläuft oder die Bordsteine abgesenkt sind“.
Neuland Fahrradzonen: Autofahrer müssen seit 2020 damit klarkommen
Erst seit dem Jahr 2020 gibt es im Straßenverkehr die Fahrradzone zu entdecken. Autofahrer erwarten hier die gleichen Regelungen, wie bei einer Fahrradstraße - nur eben auf die gesamte Zone ausgedehnt. Heißt laut StVO: „In Fahrradzonen gilt “rechts vor links”. Radfahrer, Elektrokleinstfahrzeuge und andere zugelassene Fahrzeuge dürfen in Fahrradzonen höchstens 30 km/h fahren. Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in Fahrradzonen nebeneinander fahren“.
Ob auch Autofahrer in eine Fahrradzone fahren dürfen, wird durch ein zusätzliches Schild verdeutlicht. Überhaupt müssen alle anderen Fahrzeuge, außer Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen, extra freigegeben werden für diese Straßen.
Weiter Ausnahmeschilder auf die Autofahrer achten müssen
Eine ähnliche Sonderregelung gibt es bereits mit dem Grünpfeil an den Ampeln, der eben nicht wie gewohnt für Autofahrer wenn er nicht für Autofahrer gedacht ist*. Oder auch das runde Verkehrszeichen, mit einem roten Rand - im Inneren des Kreises befinden sich links ein rotes Auto und rechts ein Fahrrad und ein Moped*. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.