Änderungen für Autofahrer 2023: Wofür Punkte und Bußgelder drohen
Autofahrer müssen sich ab 2023 auf Neuerungen einstellen. Auch wer kein eigenes Auto, aber einen Führerschein hat, ist teilweise betroffen. Eine Übersicht.
Dortmund – In wenigen Monaten ist das Jahr 2022 schon wieder vorbei. Wer auch 2023 noch mit dem Auto mobil sein möchte, sollte einige Änderungen auf dem Schirm haben. Nicht alle betreffen dabei Personen, die auch einen eigenen Pkw haben. Denn eine der größten Neuerungen betrifft den Führerschein an sich.
Regeln für Autofahrer ab 2023: Führerschein muss teilweise ausgetauscht werden
Denn viele Autofahrer müssen ihre alte Fahrerlaubnis umtauschen. Noch sind viele „graue Lappen“, weiße Plastikkarten oder Führerscheine auf rosa Pappe im Umlauf. Aber das soll sich in den nächsten Jahren ändern. Laut Beschluss der Europäischen Union soll der Führerschein allgemein fälschungssicher sein und in einer Datenbank erfasst werden.
Bis zum 19. Januar 2023 müssen sämtliche Autofahrer in Deutschland deshalb auf den neuen Führerschein im Kartenformat umsteigen. Grundsätzlich entscheiden das Geburtsjahr und der Zeitpunkt, zu dem der Führerschein ausgestellt wurde, ob ein Umtausch bereits nötig ist (alle News zu Auto und Verkehr auf RUHR24 lesen).
2023 müssen folgende Jahrgänge ihren Führerschein austauschen:
Geburtsjahr | Frist |
vor 1953 (unabhängig vom Ausstellungsjahr) | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | abgelaufen im Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Auch andere Personen, die ihren Führerschein vor dem 18. Januar 2013 erlangt haben, müssen sich ab 2026 auf einen Umtausch einstellen, wie wa.de berichtet. Das Ausstellungsdatum des Führerscheins befindet sich bei dem Kartenformat auf der Vorderseite unter dem Punkt 4a.
Steuer für das Auto: Erhöhung der Abgaben für CO₂ wird wegen Energiekrise verschoben
Die meisten Änderungen betreffen allerdings Kosten, die mit dem Auto verbunden sind. Hier können Autofahrer zunächst einmal aufatmen: Eigentlich wären die CO₂-Abgaben für Benzin und Diesel ab 2023 gestiegen. Die Steuererhöhung soll allerdings erst 2024 kommen. Grund sind der Ukraine-Krieg und die damit einhergehende Energiekrise in Deutschland.
Wegen der hohen Energiekosten hat die Bundesregierung beschlossen, die CO₂-Steuer 2023 noch nicht weiter zu anzupassen. Eigentlich hätten die Abgaben von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO₂ steigen sollen. Mit dem Tankrabatt gab es bereits 2022 eine finanzielle Entlastung für Autofahrer, die mit der Energiekrise zusammenhängt.
Autofahrer müssen ab 2023 mehr bezahlen: Änderungen bei der Auto-Versicherung
An anderer Stelle kann es dafür leider teurer werden. Denn wie in jedem Jahr werden für Kfz-Haftpflichtversicherungen die Typklassen und Regionalklassen neu angepasst. Für Autobesitzer kann es demnach teurer oder auch günstiger werden, eine Übersicht zu einzelnen Automodellen bietet etwa der ADAC.
Grundsätzlich soll es nach Informationen des Automobilclubs für rund 4,8 Millionen Autobesitzer günstiger werden, den Pkw zu versichern. 8,1 Millionen Fahrzeughalter müssen ab 2023 hingegen mehr blechen. Für 29,3 Millionen Autofahrer sollen sich die Typklasse und somit auch die Kosten nicht verändern.

Zuschuss für E-Autos ändert sich 2023: Autofahrer bekommen geringere Prämie
Wer auf alternativen Kraftstoff für sein Auto setzt, muss ab 2023 mit weniger finanziellen Entgegenkommen des Gesetzgebers rechnen. So erhalten Plug-in-Hybride ab dem kommenden Jahr gar keine Förderung mehr, die Prämie für E-Autos wird ebenfalls reduziert.
Beispiel: Wer ein Auto zum Netto-Listenpreis von 40.000 Euro erwirbt, erhält einen Zuschuss von 4.500 Euro vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller – also insgesamt 6.750 Euro. Bei einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro ist die Staats-Förderung mit 3.000 deutlich geringer, der Hersteller gibt rund 1.500 Euro hinzu.
Eine weitere Änderung bei der Prämie: Ab dem 1. September 2023 kann sie nur noch von Privatpersonen beantragt werden.
Maskenpflicht auch für Autofahrer: Verbandskasten muss erweitert werden
Die letzte Änderung betrifft auch Autofahrer, für die keine neuen Kosten anfallen. Eigentlich besteht diese aber schon seit dem 1. Januar 2022: Zur vorgeschriebenen Ausstattung des Erste-Hilfe-Kastens im Pkw gehören seitdem auch zwei Mund-Nase-Bedeckungen.
Wer diese Vorgabe bisher noch nicht umgesetzt hat, hat bis zum 31. Januar 2023 Zeit, den Verbandskasten nachzurüsten. Erst ab dann ist das Fehlen der Masken mit einem unvollständigen Verbandskasten gleichgestellt. Laut ADAC können dann bis zu zehn Euro Bußgeld anfallen.