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Unfall mit dem Auto: Gaffer müssen mit Haftstrafe rechnen

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Von: Malin Schneider-Pluppins

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Gaffen steht unter Strafe. Denn Gaffer behindern Retter und gefährden das Leben von Unfallopfern.

Deutschland – Im Notfall zählt jede Sekunde. Wie schnell Rettungskräfte zu den Opfern eines Unfalls gelangen, ist entscheidend – manchmal sogar über Leben und Tod. Und trotzdem sind sie bei vielen Verkehrsunfällen da: Schaulustige, die beobachten, fotografieren oder filmen und dabei die Rettungskräfte behindern. Wie RUHR24* erklärt, wissen die wenigsten von ihnen jedoch: Gaffern drohen harte Strafen.

GafferZuschauer eines spektakulären Ereignisses
EreignisUnfälle, Naturkatastrophen oder Gewalttaten
StrafenFreiheitsstrafen, Geldbußen

Gaffer erschweren Rettungskräften die Arbeit, um den Unfallopfern zu helfen

Was viele Schaulustige vor lauter Sensationsgier vergessen: Den Unfallopfern zu helfen. Und auch, dass jeder einzelne Gaffer es den Rettungskräften erschwert, schnell zu den Verletzten zu gelangen. Ganz zu schweigen davon, wie sich Unfallopfer wohl fühlen, wenn sie in ihrem Leid ungeniert beobachtet werden. Und so steht Gaffen auch unter Strafe. Von einer saftigen Geldbuße bis hin zu einer zweijährigen Haftstrafe ist alles drin.

Wie der Spiegel berichtet, versammeln sich um jeden Verkehrsunfall in Deutschland 16 bis 26 Gaffer. Das ergab eine Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen. Um ihre Sensationslust zu befriedigen, versammeln sich Gaffer mitunter in großen Menschentrauben um den Unfallort.

Ebenfalls beliebt: das Gaffen aus dem vorbeifahrenden Auto. Im Schritttempo wird dann am Unfallort vorbeigeschlichen, geschaut und nicht selten auch fotografiert oder gefilmt.

Unfall auf der Straße: Autofahrer bremsen ab – um zu gaffen

Mancher Autofahrer bremst dafür sogar ab und riskiert so einen weiteren Unfall. Andere Gaffer behindern Rettungskräfte nicht nur bei ihrer Arbeit, indem sie im Weg herumstehen, sie bedrängen oder greifen sie sogar an.

Da immer mehr Gaffer Rettungskräften die Arbeit erschweren, beschloss das Bundeskabinett im Jahr 2019 die Strafen für Gaffer deutlich zu erhöhen. Demnach gilt laut bussgeldkatalog.org: Wer Unfallopfer fotografiert oder filmt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren Haft rechnen.

Doch auch weniger heftige Vergehen werden streng bestraft. Wer einfach „nur“ zuschaut, also als Gaffer an einem Unfallort stehen bleibt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro bestraft werden (mehr News rund um Auto und Verkehr* auf RUHR24).

Gaffen bei Unfällen: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Über die Schwere der Strafe entschiedet, ob es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, oder ob eine Straftat vorliegt. Wie t-online erklärt, ist Gaffen im Ordnungswidrigkeitengesetz so definiert: Wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschließt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl Rettungskräfte wie Polizei, Sanitäter oder Feuerwehr die Menge dreimal rechtmäßig dazu aufgefordert hat, den Unfallort zu verlassen.

Die Feuerwehr stellte Sichtschutzwände gegen Gaffer auf.
Nach Unfällen stellen Rettungskräfte nach Möglichkeit oft Sichtschutzwände gegen Gaffer auf. © Feuerwehr Gevelsberg

Gaffer können in solchen Fällen mit einem Bußgeld von 20 bis 1000 Euro belangt werden. Wer Einsatzkräfte behindert, indem Seitenstreifen befahren werden oder dort geparkt wird, muss mit Bußgeldern zwischen 20 und 25 Euro rechnen.

Gaffen als Straftat: Freiheitsstrafe für alle, die Unfallopfer fotografieren

Eine Straftat liegt vor, wenn Gaffer Fotos oder Videos vom Unfallort machen*. Laut ADAC spielt es dabei keine Rolle, ob die Aufnahmen im Internet veröffentlicht werden oder nicht. Wer erwischt wird, bei dem dürfen Rettungskräfte Kamera oder Handy auch einkassieren.

Wer Fotos oder Filme von Unfallopfern macht, verletzt außerdem auch deren Persönlichkeitsrechte. Auch unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden.

Am Ende steht fest: Wer einen Unfall bemerkt, sollte den Opfern immer helfen. Das mindeste, was getan werden kann, ist den Notruf zu wählen. Wer erkennt, dass Opfer bereits Hilfe bekommen, sollte zügig vorbeifahren oder weitergehen – egal wie groß die Neugier oder Sensationslust ist. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

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