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Wachsende Zahl von Wölfen: Land will Jagdrecht anpassen

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Von: Andree Wächter

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Die Zahl der Wölfe in Niedersachsen steigt seit Jahren. Tierhalter klagen über Angriffe auf Schafe, Ziegen und auch Rinder. SPD und CDU wollen den Wolf nun ins Jagdrecht aufnehmen. Nun wurde eine Hürde dahin genommen.

Update vom 18. Februar 2021: Niedersachsen will die Rückkehr der Wölfe unter anderem mit der Aufnahme der Art ins Jagdrecht besser in den Griff bekommen. Einem entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU stimmte der Landtag am Donnerstag bei Gegenstimmen der Grünen zu. Die Landesregierung soll demnach im Bund auch darauf hinwirken, dass eine Untergrenze definiert wird, die für den Erhalt der Wölfe nötig ist. Damit sollen „die Sorgen und Ängste der Menschen im ländlichen Raum“ stärker berücksichtigt werden.

Aufnahme ins Jagdrecht hat wohl nur wenig Auswirkung

Jäger und Naturschützer hatten allerdings im Vorfeld gesagt, dass die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht vergleichsweise geringe Auswirkungen hätte. Denn nach EU- und Bundesrecht sei der Wolf unabhängig vom Jagdrecht des Landes weiterhin umfassend geschützt.

Derzeit leben 35 Wolfsrudel und zwei Wolfspaare in Niedersachsen. Umweltminister Olaf Lies (SPD) erklärte im Landtag, die Zahl der Wolfsrudel sei zuletzt um 60 Prozent pro Jahr, die der Wölfe um 30 Prozent pro Jahr gestiegen. Rund 1500 Tiere jährlich würden mittlerweile von Wölfen gerissen. Das Land brauche daher konsequenten Schutz von Herdentieren und Unterstützung für Weidetierhalter.

FDP: „Einzelne Tiere per Ausnahmegenehmigung zu entnehmen, reicht nicht“

Der FDP-Agrarpolitiker Hermann Grupe kritisierte, die Zahl der Wölfe sei mit derzeit 350 schon heute zu hoch. „Einzelne Tiere per Ausnahmegenehmigung zu entnehmen, reicht nicht aus“, sagte er. „Der Wolf muss wie jedes andere Wildtier bejagt und auf ein erträgliches Maß reduziert werden können.“ Ansonsten werde Weidetierhaltung in Niedersachsen bald nicht mehr möglich sein.

Christian Meyer von den Grünen verwies dagegen auf Umfragen, wonach eine Mehrheit der Niedersachsen eine stärkere Bekämpfung der Wölfe ablehne. Auch seine Partei stimme der Tötung auffälliger Wölfe zu. Man dürfe aber „nicht einfach beliebige Wölfe abschießen“. (dpa)

Originalartikel vom 11. November 2020: Zur Eindämmung der wachsenden Zahl von Wölfen in Niedersachsen haben SPD und CDU im Landtag die Aufnahme ins Jagdrecht sowie das Festlegen einer Bestandsgrenze gefordert. Werde diese Zahl überschritten, sollen Wölfe leichter abgeschossen werden dürfen, wenn sie Tierhaltern Probleme bereiten, heißt es in dem von den Regierungsfraktionen am Mittwoch eingebrachten Antrag. Unterstützung für den Vorstoß gab es von der FDP und aus den Reihen der AfD. Der Grünen-Abgeordnete Christian Meyer sprach von Augenwischerei - die Jagd auf Problem-Wölfe werde mit der Aufnahme ins Jagdrecht nicht erleichtert, der Wolf stehe unter Schutz.

Hauptstadt NiedersachsenHannover
Fläche:47.709 Quadratkilometer
Einwohner:7.993.608
Gründung:1. November 1946

„Unser Ziel ist es, Schaf- und Ziegenhalter zu unterstützen“, sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD). Bei der Festlegung einer Bestandsgrenze werde Niedersachsen nicht auf den Bund warten, sondern ein eigenes wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen. Außerdem sollten biologisch vertretbare Jagdzeiten geschaffen werden. In Niedersachsen gibt es derzeit rund 350 Wölfe. Jährlich werden es mehr und die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere nimmt zu.

„Die Idee, unsere Weidetiere einfach flächendeckend mit sogenannten wolfsabweisenden Zäunen zu sichern und Halter für die Risse zu entschädigen, um damit alle Probleme zu lösen, ist gescheitert“, sagte der CDU-Abgeordnete Frank Schmädeke. „Die Erfahrung zeigt: Egal, wie hoch der Zaun ist, Wölfe wachsen an dieser Aufgabe und werden den Zaun irgendwann überwunden haben.“

Nach den Plänen der Landesregierung soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden. Am strengen Schutz des Tieres ändert das aber vorerst nichts.
Nach den Plänen der Landesregierung soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden. Am strengen Schutz des Tieres ändert das aber vorerst nichts. © dpa

Die verbliebenen Weidetierhalter müssten dann zuschauen, wie ihre Tiere Nacht für Nacht dezimiert werden. Entschädigungen seien kaum eine Hilfe. Die Tierhalter schmissen das Handtuch und hörten auf, wie in seinem heimischen Lichtenmoor, sagte Frank Schmädeke. „Der Bund muss nun zügig handeln, um den anderen Regionen dieses Schicksal zu ersparen.“

„Wenn wir hier nichts tun, haben wir in Niedersachsen im nächsten Jahr 500 Wölfe“, sagte der FDP-Abgeordnete Hermann Grupe. „Wenn wir die Weidetierhaltung retten wollen, müssen wir jetzt handeln.“ Jährlich, so Hermann Grupes Rechnung, müssten in Niedersachsen 120 Wölfe abgeschossen werden. Die FDP in Niedersachsen hatte schon lange gefordert, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Der AfD-Abgeordnete Peer Lilienthal bezeichnete den Vorstoß als „einen Schritt in die richtige Richtung“. Über den Antrag berät nun zunächst ein Landtagsausschuss.

Welche Folgen hätte die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht?

Jäger und Naturschützer sind sich einig: Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind relativ gering. Denn der Wolf wird nach EU- und Bundesrecht umfassend geschützt, unabhängig von der Aufnahme ins Jagdrecht des Bundeslandes. Die Landesjägerschaft erklärte vergangene Woche, die Jäger seien dann zwar künftig die ersten Ansprechpartner bei Rissen von Nutztieren. Allerdings bleibe das Verfahren für eine Abschussgenehmigung unverändert. Um Rechtssicherheit zu bekommen, müsse vielmehr ein guter Erhaltungszustand definiert werden.

Nach Vorstellung von SPD und CDU soll Niedersachsen dafür beim Bund werben. Der Landeschef des Naturschutzbunds (Nabu), Holger Buschmann, bezeichnete die Aufnahme ins Jagdrecht sogar als „blinden Aktionismus“, der für die Weidetierhalter keine Unterstützung bedeute - denn diese bräuchten eher Geld für Schutzmaßnahmen.

Wolfsmanagement soll Rahmen schaffen

Neben dem Antrag befasste sich der Landtag auch mit dem Wolfsmanagement. Ziel ist es, einen festen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der regelt, wann ein Wolf vergrämt, also unter Schmerzen vertrieben, oder sogar erschossen werden darf.

Ein Blankoschein für Tierhalter und Jäger ist das aber nicht, denn jeder Fall soll weiter einzeln geprüft werden. „Wir schaffen in Niedersachsen damit die Grundlage für ein bestmögliches Nebeneinander zum Schutz des Wolfes auf der einen Seite und den Interessen der Weidetierhaltung auf der anderen Seite“, sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD).

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