„Deutschland sucht den Impfpass“: Ohne Pass keinen Piks – außer gegen Corona
Grippe, Tetanus oder Corona: Impfungen helfen gegen gefährliche Krankheiten. Dokumentiert werden sie im Impfpass. Bevor es zum Arzt geht, bricht manchmal Panik aus: Wo ist mein gelber Impfass? Helfen kann ab 2022 die ePA.
- Hausarzt kann einen neuen Impfausweis ausstellen.
- RKI: „Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt.“
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten.
Deutschland sucht den Superstar, das Supertalent, das Supermodel und neuerdings den Impfpass. „Deutschland sucht den Impfpass“ ist der Slogan einer Informationskampagne. Allgemeinmediziner Klaus Lorenzen entlockt er jedoch allenfalls ein zerknirschtes Lächeln „Irgendwie ist der Spruch lustig - aber er ist auch traurig“, sagt der Hausarzt aus Langebrück bei Dresden. Denn Lorenzen weiß aus Erfahrung, wie mühsam es sein kann, alte Impfdaten wiederzubeschaffen - und dass diese Mühe manchmal vergeblich ist.
Impfstoff | Wirksamkeit |
Biontech/Pfizer | 95 Prozent |
Modern | 94 Prozent |
Astrazeneca | 70 Prozent |
„Es ist ein Personaldokument, das nicht verloren gehen sollte“, sagt Klaus Lorenzen über den Impfpass. Doch oft genug passiert genau das. Manche verkramen den Impfausweis beim Umzug. Andere vergessen, dass sie ihn im Bankschließfach deponiert oder in ihre Familienchronik gelegt haben. Der Hausarzt erzählt, dass er sich angewöhnt habe, Patienten ohne Impfpass darauf aufmerksam zu machen, wo überall bei anderen seiner Patienten am Ende der Impfpass doch wieder aufgetaucht ist.
Hausarzt kann neuen Impfpass ausstellen
Natürlich kann ein Hausarzt auch einen neuen Impfausweis ausstellen. Und er kann, mit Zustimmung des Patienten, auch bei den vorherigen Hausärzten entsprechende Patientendaten anfordern. „Wenn wir Glück haben, sind die Impfdaten dabei“, sagt Lorenzen, der stellvertretender Vorsitzender des Sächsischen Hausärzteverbandes ist. Diese Daten ließen sich dann in den neuen Impfpass nachtragen.
Gerade bei jungen Erwachsenen, die zu einem Hausarzt wechseln, klappe das gut, weil beim Kinderarzt die Impfhistorie meist noch vollständig im System vorliege, so Klaus Lorenzen.
Generell sind Ärzte verpflichtet, allgemeinmedizinische Unterlagen zu Patienten mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Das Problem: Wichtige Impfungen liegen teils viel länger zurück. Und wer weiß noch, ob und wann und gegen was er in den 1980er- oder 1990er-Jahren geimpft wurde? „Wenn ich keine Unterlagen habe und sie sich auch nicht mehr auftreiben lassen, müsste ich dann eigentlich noch einmal eine Grundimmunisierung machen“, sagt Klaus Lorenzen. Auffrischen reicht nicht.

Auch die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI) rät: Fehlen Informationen über Impfungen, die für den Patienten empfohlen - also indiziert - sind, dann sollten sie nachgeholt werden. „Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt.“
Abhilfe schafft womöglich die Anfang des Jahres ins Leben gerufene E-Patientenakte (ePA): Ab 2022 sollen Krankenversicherte dort auch ihre Impfdaten elektronisch hinterlegen können. So können diese Informationen nicht mehr samt Pass in irgendeiner Kiste verschwinden. Einige Krankenkassen bieten bereits einen E-Impfpass an. Per App kann auf dem Smartphone oder Tablet nachgeschaut werden, ob alle Impfungen auf dem aktuellen Stand sind.
Der digitale und elektronisch speicherbare Impfpass befinde sich „bedauerlicherweise noch in den Kinderschuhen“, ordnet Klaus Lorenzen ein. Ein Problem dabei: Für jede Arztpraxis sei die separate Anschaffung eines zusätzlichen Impfmoduls zur Verwendung zusammen mit dem Praxis-Verwaltungssystem erforderlich.

Bei einer Impfung gegen das Corona-Virus erhalten Patienten laut Klaus Lorenzen momentan immer eine Impfbescheinigung. Das ist ein DIN-A4-Blatt, auf dem die erste und zweite Impfung gegen das Virus bestätigt werden. Lorenzen, der schon in Pflegeheimen gegen Covid-19 geimpft hat, trägt diese zusätzlich immer in den Impfpass ein - sofern der Patient ihn findet.
Laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium wird „die Coronaschutzimpfung, wie jede andere Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert.“ Das deckt sich mit den Vorgaben zur Impfdokumentation im Infektionsschutzgesetz.
Diese Impfungen werden empfohlen
Es gibt viele Impfstoffe. Die erste Impfung bekommen Baby bereits nach wenigen Wochen verabreicht. Je nach Alter empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) unterschiedliche Impfungen. Hinzu kommen noch spezielle Antikörper für Risikogruppen oder für Reisende - Stichwort Malaria. Die als medizinisch notwendig eingestuften Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich übernommen. Private Krankenversicherer sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, diese Impfungen zu erstatten. Häufig kommen die Versicherer für diese Leistungen dennoch auf. dpa/awt
- Rotaviren (Baby)
- Tetanus (alle)
- Diphtherie (alle)
- Pertussis (alle)
- Poliomyelitis (alle)
- Hepatitis (bis 18. Lebensjahr)
- Pneumokokken (bis 2. Lebensjahr)
- Meningokokken (1. bis 18. Lebensjahr)
- Masern (1. bis 18. Lebensjahr)
- Mumps, Röteln (1. bis 18. Lebensjahr)
- Varizellen (1. bis 18. Lebensjahr)
- HPV (Humane Papillomviren) (9. bis 18. Lebensjahr)
- Herpes (ab 60. Lebensjahr)
- Influenza (ab 60. Lebensjahr)
- Quelle: RKI, Epidemiologisches Bulletin 2020
Was ist eine Impfung?
Eine Impfung, auch Schutzimpfung, Vakzination oder Vakzinierung genannt, ist die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer Krankheit zu schützen. Sie dient der Aktivierung des Immunsystems gegen spezifische Stoffe. Impfungen wurden als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten entwickelt.