Bildung in Corona-Zeiten
Niedersachsens Schulleitungen fordern Absage der Abiturprüfungen
Neue Diskussion über Schulabschlüsse: Der Schulleitungsverband Niedersachsen verlangt, dass Abitur-Prüfungen und auch alle anderen Abschlussarbeiten abgesagt werden.
- Das niedersächsische Kultusministerium hat die Abitur-Regelungen erneut angepasst.
- Schulleitungsverband Niedersachsen will, dass Abitur-Prüfungen wegen Corona abgesagt werden.
- Dafür solle eine Durchschnittsnote gebildet werden.
Das niedersächsische Kultusministerium hat die Abitur-Regelungen angesichts der Corona-Pandemie erneut angepasst. Alle Prüfungsaufgaben würden im Ministerium noch einmal auf ihre Angemessenheit geprüft und möglicherweise überarbeitet, hieß in einem Schreiben an die Schulleitungen.
Zudem sollen Inhalte, die dem vierten Semester zugeordnet sind, teilweise nicht prüfungsrelevant sein, um Unwägbarkeiten für den noch bevorstehenden Unterricht im kommenden Semester vorzubeugen. Die Maßnahmen seien beschlossen worden, um die Durchführung des Zentralabiturs zu sichern, steht in dem Schreiben des Ministeriums vom Dienstag.
Der Schulleitungsverband Niedersachsen hatte am Mittwoch angesichts der Corona-Pandemie einen grundlegenden Kurswechsel für das gesamte Schuljahr gefordert.
Abitur in Niedersachsen: Forderungen der Schulleitungen
Auf Abiturprüfungen solle verzichtet und dafür eine Durchschnittsnote gebildet werden. Auch auf Abschlussarbeiten in den Jahrgängen 9 und 10 solle verzichtet werden, hieß es in einer Stellungnahme des Schulleitungsverbandes Niedersachsen (SVLN). Sowohl bei Abiturienten als auch für die Jahrgänge 9 und 10 könnten aber freiwillige Prüfungsersatzleistungen durchgeführt werden.
Der SLVN forderte konsequente Lösungen, ein „Ende der Flickschusterei“ und einen „großen Wurf“ Es sei Zeit, der Pandemie Covid-19 mit konsequenten Maßnahmen zu begegnen, um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen zu schützen. Der Verein plädierte zudem dafür, Schulleitungen und ihre Stellvertretungen von der Unterrichtsverpflichtung im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 vollständig zu befreien.
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