Beide Autos waren nicht mehr fahrbereit und wurden von der Unfallstelle abgeschleppt. Es stand ein geschätzter Gesamtschaden von circa 11.000 Euro. Gegen den Unfallverursacher wurden ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Überholen im Überholverbot eingeleitet.