Fliederstraße einbiegen, während der von rechts kommende, vorfahrtsberechtigte Radfahrer beabsichtigte, nach links in die Breslauer Straße abzubiegen. Nach Mitteilung der Polizei übersah er den Radfahrer, verletzte ihn jedoch glücklicherweise „nur“ am Fuß. Gegen beide Verkehrsteilnehmer wurden Verfahren eingeleitet: Gegen den Radfahrer, weil die lichttechnischen Einrichtungen an seinem Rad nicht den Vorschriften entsprachen. Den Gesamtschaden gab die Polizei mit 300 Euro an.