Geldauflagen zugewiesen

Region – Die Gerichte des Landgerichtsbezirks Göttingen haben im Jahr 2022 erneut Geldauflagen in erheblichem Umfang, nämlich in Höhe von insgesamt 339.546,95 Euro (Vorjahr 306.798,40 Euro), an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen. Die Zuweisungen erfolgten im Jahr 2022 an insgesamt 93 Empfänger, die größtenteils in der hiesigen Region ansässig sind.
Es hat sich dabei stets um Geldauflagen gehandelt, die im Rahmen von Strafverfahren zugewiesen worden sind, und zwar vom Landgericht Göttingen sowie von den Amtsgerichten Duderstadt, Einbeck, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg am Harz, Northeim und Osterode am Harz. Die Zuweisungsempfänger sind regelmäßig in einer vom Oberlandesgericht Oldenburg aufgestellten Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verzeichnet. Nicht enthalten in den genannten Zuweisungsbeträgen sind die von der Staatsanwaltschaft Göttingen zugewiesenen Geldauflagen in Verfahren, die nicht zu Gericht gelangt sind. Außerdem zählen zu den Geldauflagen nicht Bußgelder, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängt worden sind.
Im Jahr 2022 erfolgte die Zuweisung an Einrichtungen aus folgenden Bereichen: • Einrichtungen der Straffälligen- und Bewährungshilfe: 10.530 Euro (Vorjahr: 33.330 Euro); • Einrichtungen der allgemeinen Jugendhilfe: 20.770 Euro (Vorjahr: 33.900 Euro); • Hilfe für Gesundheitsgeschädigte und Menschen mit Behinderungen: 10.350 Euro (Vorjahr: 20.660 Euro); • Hilfe für Suchtgefährdete: 5,670 Euro (Vorjahr: 17.450 Euro); • Allgemeines Sozialwesen: 110.220 Euro (Vorjahr: 19.060 Euro); • Einrichtungen für Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit: 12.030 Euro (Vorjahr 13.325 Euro); • Natur- und Umweltschutz: 4.000 Euro (Vorjahr 10.150 Euro); • Sonstige (unter anderem kirchliche Organisationen): 171.360 Euro (Vorjahr: 158.925 Euro).
Die Höhe der jährlich zugewiesenen Geldauflagen unterliegt teils erheblichen Schwankungen. In den Jahren zuvor beliefen sich die Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen auf folgende Gesamtbeträge: • 2021: rund 306.800 Euro; • 2020: rund 255.900 Euro; • 2019: rund 225.600 Euro; • 2018: rund 266.400 Euro; • 2017: rund 260.500 Euro.