Während der Kontaktbeschränkungen aufgrund der CoronaPandemie waren Mitgliederversammlungen in Präsenz nur unter großen Schwierigkeiten plan- und durchführbar. Daher erleichterte der Gesetzgeber die Vereinsarbeit durch größere Flexibilität bei der Einberufung digitaler Mitgliederversammlungen. Diese Regelung war jedoch befristet und lief im letzten Jahr aus. Trotz des Auslaufens und der stetigen Wiederaufnahme von Präsenzversammlungen wurde die Frage nach einer Folgeregelung für digitale Mitgliederversammlungen drängend. Jetzt habe die Ampelkoalition eine solche Regelung verabschiedet.
„Ohne Satzungsänderungen kann das einberufende Gremium nun die Versammlung in hybrider Form organisieren. Zusätzlich kann auch beschlossen werden, rein virtuelle Sitzungen abzuhalten, wenn die Mitgliederversammlung dies mit Mehrheit beschließt. Eine Satzungsänderung ist auch hier nicht erforderlich.
Damit geben wir Vereinen die größtmögliche Freiheit, sich selbst zu organisieren und betonen gleichzeitig die Bedeutung der Mitgliederversammlung. Die Vereine und ihre Mitglieder können am besten entscheiden, welche Form für sie die Praktikabelste ist. Diese neue Flexibilität wird das Engagement in Vereinen stärken“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Heiligenstadt abschließend.