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Hauptverhandlung um fahrlässige Tötung beginnt

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Von: Larissa Zimmer

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Symbolbild Justizzentrum Landgericht Hildesheim
Symbolbild. © Larissa Zimmer

Hildesheim – Die Hauptverhandlung gegen eine 45-jährige frühere Mitarbeiterin eines Pflegeheims vor der Strafkammer 16 des Landgerichts Hildesheim beginnt am 21. Februar um 9 Uhr im Sitzungssaal 32 des Justizzentrums (Nebengebäude). Die Kammer hat bereits vier Fortsetzungstermine bestimmt. Zwei gegen die Frau erhobene Anklagen sind zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, teilt das Landgericht Hildesheim mit.

Der Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, im September 2021 eine Urkundenfälschung begangen zu haben, indem sie einen gefälschten Nachweis über den Erhalt von zwei Corona-Schutzimpfungen mit ihren persönlichen Daten ausgefüllt und in einer Apotheke vorgelegt habe, worauf ihr ein digitales Impfzertifikat ausgestellt worden sei. Dieses habe sie ihrem Arbeitgeber in einem Hildesheimer Pflegeheim vorgelegt.

Darüber hinaus soll die Angeklagte im Zeitraum von Ende November bis Mitte Dezember 2021 eine fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen begangen haben. Hierbei soll sie als Mit-
arbeiterin des Pflegeheims aufgrund ihrer vermeintlichen Corona-Impfung trotz einer Covid-Infektion in ihrem familiären Umfeld habe arbeiten dürfen und sodann mit einer unbemerkt gebliebenen, eigenen Infektion eine Infektionskette in Gang gesetzt haben.

Die Kammer hat für den Termin am 14. März bereits zwei Sachverständige geladen, die insbesondere zur Frage der Infektionskettennachverfolgung Angaben machen sollen. Dabei handelt es sich neben einem Sachverständigen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts um einen weiteren Sachverständigen zu Fragen der Genomsequenzierung und zu biostatistischen Berechnungen.

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