Info der Kreisverwaltung zur Aufstallungspflicht
Geflügelpest-Risiko im Landkreis Hildesheim steigt
Kreis – Nachdem sich die Lage hinsichtlich der Geflügelpest in den umgebenden Landkreisen verschärft hat, wurde auch für den gesamten Landkreis Hildesheim die Aufstallung von Geflügel bis 31. Mai angeordnet. In den Landkreisen Celle und Schaumburg sowie in der Region Hannover wurden im März Wildgänse, Greifvögel und Reiher, die mit dem hochpathogenen Geflügelpestvirus infiziert waren, gefunden.
„Daher ist das Risiko, dass sich frei gehaltenes Geflügel auch im Landkreis Hildesheim über Wildvögel mit der Geflügelpest infiziert, hoch. Dieses Risiko soll durch die Aufstallung minimiert werden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und sich schnell verbreitende Viruskrankheit, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Betriebe und der Geflügelwirtschaft einer ganzen Region durch Handelsrestriktionen verursacht. Für den Menschen gilt die Variante H5 bisher als wenig gefährlich. Tote Vögel sollten trotzdem nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen zu halten. Die Biosicherheitsmaßnahmen sind zu beachten. So ist insbesondere vor dem Betreten des Stalles stalleigene Kleidung anzuziehen und das Schuhwerk zu wechseln oder zu desinfizieren“, teilt die Hildesheimer Kreisverwaltung mit.
Weitere Informationen gibt es unter www.landkreishildesheim.de/Gefluegelpest.