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Grundstückseigentümer haben Pflichten

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Von: Rolf Kuhlemann

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Schaubild
„Lichtraumprofil“: Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter einzuhalten und der Bewuchs ist bis zur Gehweghinterkante zurückzuschneiden. Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen. © Stadt Elze

Elze - Die städtische Verwaltung appelliert „alle Jahre wieder“ an alle Grundstückseigentümer, ihren Pflichten nachzukommen. So ist in der Straßenreinigungspflicht festgelegt, dass überprüft werden muss, ob Grün in den öffentlichen Verkehrsraum ragt.

Auch Verkehrszeichen, Straßenschilder und die Straßenbeleuchtung müssen frei von Bewuchs sein. Dabei sei, wie Daniel Symolka, Fachdienstleiter des Ordnungsamtes der Stadt Elze, anhand einer Grafik erläutert, auch die Höhenregelung einzuhalten: Der Bewuchs ist bis zur Grundstücksgrenze in einer Höhe von mindestens 4,50 Metern im Fahrbahnbereich und bei Geh- und Radwegen in einer Höhe von mindestens 2,50 Metern freizuhalten. 
Schilder müssen bis 20 Zentimeter bis oberhalb der Schilderkante freigeschnitten werden. Die Straßenbeleuchtung ist bis zur Oberkante des Lichtpunktes freizuschneiden. Straßen und Gehwege müssen nicht nur frei von Bewuchs sein, sondern auch von Schmutz, Laub, Unkraut und Abfall. Auch in den Straßen, in denen die städtische Kehrmaschine fährt, die allerdings nur Fahrbahn und Gosse reinig, müssen die Anlieger den Gehweg reinigen.

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