Schilder müssen bis 20 Zentimeter bis oberhalb der Schilderkante freigeschnitten werden. Die Straßenbeleuchtung ist bis zur Oberkante des Lichtpunktes freizuschneiden. Straßen und Gehwege müssen nicht nur frei von Bewuchs sein, sondern auch von Schmutz, Laub, Unkraut und Abfall. Auch in den Straßen, in denen die städtische Kehrmaschine fährt, die allerdings nur Fahrbahn und Gosse reinig, müssen die Anlieger den Gehweg reinigen.