Bin ich versichert, wenn ich trotz Krankschreibung zur Arbeit gehe?
Wenn Sie krank sind, können Sie sich beim Arzt krankschreiben lassen. Aber was passiert eigentlich, wenn Sie vor Ablauf der Bescheinigung wieder arbeiten gehen?
Erkranken können Sie immer wieder mal, wenn Sie deswegen nicht arbeiten gehen können, dann können Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankschreiben lassen. Im Anschluss informieren Sie noch Ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse – derzeit läuft eine Pilotphase für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ab Januar 2023 soll die Krankschreibung elektronisch erfolgen. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber fragt bei der Krankenkasse die erforderlichen Daten an. Aber was, wenn Sie zur Arbeit gehen, obwohl Sie noch krankgeschrieben sind?
Bin ich versichert, wenn ich zur Arbeit gehe, obwohl ich krankgeschrieben bin?

Wenn Sie krankgeschrieben sind und sich früher wieder fit fühlen, als Ihr Arzt oder Ihre Ärztin prognostiziert hat, können Sie wieder zur Arbeit gehen, wenn Sie das möchten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot – Sie müssen also nicht befürchten, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Wie die Expertinnen und Experten von Arbeitsrechte.de berichten, erlischt weder die Krankenversicherung noch die Unfallversicherung, wenn Sie krankgeschrieben zur Arbeit gehen. Ebenso sind mögliche Wegeunfälle versichert.
Anders sieht das bei einer Corona-Infektion aus. Da bestehe eine Isolationspflicht. Sie dürfen also nicht zur Arbeit gehen. Aus der Studie „Arbeiten 2022“ der Betriebskrankenkasse Pronova BKK geht allerdings hervor, dass jeder Zehnte trotz Corona-Infektion zur Arbeit geht.
Hat mein Arbeitgeber die Fürsorgepflicht?
Kommt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin trotz Krankschreibung zur Arbeit, dann bedeutet das für den Arbeitgeber vor allem, dass geschaut werden muss, welchen Eindruck die krankgeschriebene Person macht. Als Arbeitgeber besteht die Fürsorgepflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sodass sich Arbeitgeber unter Umständen schadensersatzpflichtig machen können. Wenn die vertragliche Arbeitsleistung erbracht werden kann, braucht ein Arbeitgeber keine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsfähigkeit von dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin verlangen, berichtet das Portal Haufe.de. Sollte das allerdings nicht klar sein, muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht im Zweifel den Betriebsarzt zurate ziehen. Generell handele es sich bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allerdings nur um eine ärztliche Prognose. Das bedeutet, die Krankheit kann schneller vergehen oder auch länger andauern.
Wie muss ich mich als erkrankte Person verhalten?
Auch Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Pflichten, wenn Sie erkrankt sind. Beispielsweise dürfen Sie die Arbeitsunfähigkeit nicht verheimlichen oder nichts tun, was Ihren Krankheitszustand verschlimmert. Das betrifft auch Ihren Freizeitbereich – allerdings bedeutet dies nicht, dass Sie (sofern Sie nicht coronainfiziert sind) in der Wohnung bleiben müssen. Sollten Sie vor Ablauf Ihrer Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten gehen wollen, ist es ratsam, dass Sie vorab mit Ihrem Betrieb Kontakt aufnehmen.