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Steuerfreiheit für Jobticket, Steuerrabatt für E-Dienstwagen

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Mit der Steuerfreiheit von Jobtickets will der Gesetzgeber künftig die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für den Weg zur Arbeit fördern. Foto: Lino Mirgeler
Mit der Steuerfreiheit von Jobtickets will der Gesetzgeber künftig die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für den Weg zur Arbeit fördern. Foto: Lino Mirgeler © Lino Mirgeler

Der Bundesrat hat Gesetzesänderungen beschlossen, die Unternehmen zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel anregen sollen: So wird das Jobticket steuerfrei und Elektroautos und Hybridfahrzeuge werden als Dienstwagen steuerlich begünstigt.

Berlin (dpa) - Der Weg für steuerfreie Jobtickets ist endgültig frei. Eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde nach dem Bundestag auch von den Vertretern der 16 Länder im Bundesrat gebilligt.

Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Mit der Neuregelung wollen Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden. Die steuerfreien Leistungen werden aber auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt, um mehr klimafreundliche Wagen auf Deutschlands Straßen zu bringen und Unternehmen zum Umstieg zu ermuntern. Bisher musste man die Privatnutzung mit einem Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat versteuern, so der Bundesrat. Für E-Autos, die zwischen 2019 und Ende 2021 gekauft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent.

Die Neuerungen wurden angedockt an zahlreiche weitere steuerrechtliche Änderungen. So müssen auch Betreiber eines elektronischen Marktplatzes wie Amazon oder Ebay haften, wenn dort handelnde Unternehmer und Personen die fällige Umsatzsteuer nicht entrichten. Vor allem Händler etwa aus China versuchten das bisher zu umgehen - dem Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen.

Informationen zu dem Beschluss

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