Abgabefrist für Steuererklärung wird verlängert – auch zahlreiche Steuerhilfen sind beschlossen

Steuerzahler bekommen mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärungen. Corona-Boni für Beschäftigte in der Pflege, Krankenhäusern und Praxen bleiben zudem bis 4.500 Euro steuerfrei.
Viele Beschäftigte in der Pflege, in Krankenhäusern und Praxen bekommen von ihren Arbeitgebern Corona-Boni. Der Bundestag regelte nun, dass diese Zahlungen bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen, aber auch in bestimmten Rehaeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie im Rettungsdienst.
Homeoffice-Pauschale auch für 2022
Noch eine andere Maßnahme hat der Bundestag am 19. Mai beschlossen – sie betrifft zahlreiche Beschäftigte, die in der Corona-Krise von daheim aus arbeiten. So können Arbeitnehmer auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Pro Tag Arbeit von zuhause kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Das ist unabhängig davon, ob man ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten.
Längere Fristen für die Steuererklärung
Steuerzahler bekommen zudem mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärungen. Wer seine Erklärung für 2021 alleine macht, hat nun bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater hat, muss erst Ende August 2023 abgeben. Auch in den kommenden Jahren gibt es längere Fristen. Die Steuerberater hatten zuletzt von einem hohen Arbeitsaufkommen berichtet, weil sie für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen übernehmen und sich um das Kurzarbeitergeld kümmern. (ahu/dpa)