Jobfrage: Wann darf der Chef eigentlich Überstunden von mir fordern?

Wer jeden Tag lange im Büro sitzt, der sollte einmal mit seinem Vorgesetzten sprechen, wieso er das eigentlich tut. Denn der braucht eine Begründung für Überstunden.
Viele Angestellte kennen die Situation: Die Arbeit muss noch am gleichen Tag fertig werden, doch die Stunden lassen sich einfach nicht künstlich in die Länge ziehen. Was also bleibt? Richtig: in den sauren Apfel beißen und ran an die Überstunden. Private Erledigungen oder das Treffen mit Freunden müssen erst einmal warten.
Doch so einfach ist es dann doch nicht. Denn der Arbeitgeber muss Überstunden begründen.
Darf der Arbeitgeber einfach so Überstunden fordern?
Wie viele Stunden Arbeitnehmer pro Woche arbeiten müssen, wird im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt. Das Portal Arbeitsvertrag.org schreibt dazu:
"Viele Arbeitsverträge enthalten eine sogenannte Überstundenklausel, die besagt, in welchem Umfang Mehrarbeit zu leisten ist. Eine Formulierung, die pauschal das Ableisten von Mehrarbeit verlangt, ist in der Regel hingegen nicht rechtens, da der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, abzuschätzen, wie viele Überstunden ihm bevorstehen. Es muss daher eine genaue Regelung getroffen werden."
Bedeutet also: Sie können vorher vertraglich festlegen, wie viele Überstunden Sie wöchentlich oder monatlich leisten werden.
Wichtige Info: Wer nun aber 30 Stunden oder weniger pro Woche arbeitet, von dem kann der Arbeitgeber normalerweise nicht ohne Weiteres Überstunden einfordern.
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Übrigens: Gesetzlich ist es so geregelt, dass in besonderen Situationen über die vereinbarten Stunden hinaus Überstunden angeordnet werden dürfen. Aber: Es muss hierbei eine unvorhergesehene Situation eintreten, die das Unternehmen nicht hätte vermeiden können.
Besserverdiener und besondere Berufsgruppen bilden die Ausnahme
Wer Besserverdiener ist, also 76.200 Euro im Westen bzw. 68.400 Euro im Osten Deutschlands pro Jahr verdient, für den gelten andere Regeln. Ebenso fallen darunter Dienste höherer Art, also etwa die Ausübung eines Beruf, in dem es um ein überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen oder wissenschaftliche Inhalte geht. Für diese Berufsgruppen gilt die Klausel zur Überstundenabgeltung, also das pauschale Ableisten von Mehrarbeit, wie weiter oben beschrieben.
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sca