Wäsche waschen, E-Mail schreiben, telefonieren – ist das im Homeoffice erlaubt?
Mal eben die Wäsche aufhängen oder ein bisschen Yoga neben dem Laptop – ist das im Homeoffice nicht verboten? Was Arbeitsrecht dazu sagt, lesen Sie hier.
Seit der Corona-Pandemie können sich viele Arbeitnehmer ein Leben ohne Homeoffice gar nicht mehr vorstellen: Die lästige Pendelei inklusive Stau und Parkplatzsuche entfällt, auch der Dresscode ist deutlich entspannter. Außerdem lässt sich am heimischen Schreibtisch ohne die wachsamen Augen des Chefs noch so einiges nebenbei erledigen – etwa die Waschmaschine befüllen oder auch mal spontan zum Arzt. Doch ist das im Homeoffice wirklich erlaubt oder muss die Arbeitszeit in diesen Fällen nachgeholt werden? Was das Arbeitsrecht dazu sagt und welche Regeln im Homeoffice gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.
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1. Hausarbeit im Homeoffice
Schnell noch die Waschmaschine anwerfen, ein paar Hemden bügeln oder den Geschirrspüler einräumen – das sollten Sie sich im Homeoffice lieber sparen. „Alles, was nicht zur Arbeit gehört, ist eben auch keine Arbeitszeit. Im Büro kann ja auch niemand seine Waschmaschine anstellen“, erklärt Sabine Reichert-Hafemeister, Fachanwältin für Arbeitsrecht, im Interview mit Stiftung Warentest.
2. Private Gespräche, SMS und E-Mail im Homeoffice
Wem der soziale Austausch mit den Kollegen im Homeoffice fehlt, plaudert gerne einmal per Telefon oder Videochat mit seinen Team-Kollegen. Doch dabei sollten Sie es nicht übertreiben, denn private Gespräche gehören genau genommen nicht zur Arbeitszeit, so die Expertin weiter. Manchmal lassen sich berufliche Gespräche von privaten nicht ganz klar trennen. „Entscheidend ist aus meiner Sicht: Private Gespräche dürfen – genauso wie am Arbeitsplatz im Büro – definitiv nicht ausufern und zulasten der zu erledigenden Arbeit gehen.“, so Reichert-Hafemeister. Ein kurzer privater Plausch mit den Kollegen ist im Homeoffice also durchaus drin.
Das selbe gilt übrigens für andere Privatgespräche, etwa mit Mama am Telefon oder dem Partner am Nebentisch: auch private Gespräche sind in Ordnung, wenn Sie sich kurz fassen. Auch „unaufschiebbare“ Nachrichten per Messenger-App, SMS oder E-Mail zählen hier dazu.

3. Gymnastik und Sport im Homeoffice – ist das erlaubt?
Kurze Bildschirmpausen während der Arbeitszeit sind gesetzlich vorgeschrieben. Mal kurz aufstehen und strecken, die Arme kreisen lassen ist also kein Problem. Eine halbstündige Yoga-Einheit oder Joggen gehört definitiv nicht dazu. Wenn dies nicht vom Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt ist, sollten Sie Ihre Sporteinheiten lieber in den Feierabend oder die Mittagspause verlagern.
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Homeoffice-Regeln: Private Tätigkeiten gelten als Arbeitszeitbetrug
Statt arbeiten lieber am Handy zocken oder die Freundin zum Kaffee einladen? Wer solche privaten Beschäftigungen im Homeoffice als Arbeitszeit deklariert, begeht Arbeitszeitbetrug und eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Arbeitnehmer, die dabei erwischt werden, riskieren laut test.de eine fristlose Kündigung – sogar ohne vorherige Abmahnung.
Wer im Homeoffice früher mit seiner Arbeit fertig wird und nichts zu tun hat, darf ebenfalls nicht einfach Privates erledigen, sondern muss dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft anbieten, am besten schriftlich per E-Mail. „Der Arbeitnehmer ist dann auf der sicheren Seite, kann sich mit etwas anderem beschäftigen und wird dennoch vergütet.“, heißt es auf test.de.
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