Bei der Bewerbung: Dauergrinsen verboten
Bochum - Lächeln kommt im Vorstellungsgespräch gut an - es darf aber nicht aufgesetzt wirken. Wichtiger ist laut einer Zeitschrift die Artikulation.
Ein Dauergrinsen mache daher keinen guten Eindruck, warnt die Zeitschrift “Unicum“ (Ausgabe 8/2011). Wer sich etwa auf einer Messe einem Personaler vorstellt, müsse auch auf seine Körpersprache achten: Hängende Schultern würden zum Beispiel oft als Zeichen für fehlende Motivation angesehen. Einen selbstbewussten Auftritt hinterließen Bewerber außerdem nur mit einer klaren und deutlichen Aussprache.
dpa