Darf ich arbeiten trotz Krankschreibung? Diese Fragen haben Sie sich sicher schon gestellt

Es kommt allzu oft vor, dass sich Arbeitnehmer trotz Krankheit ins Büro schleppen. Doch das kann rechtliche Folgen haben - nicht nur für den Erkrankten, sondern auch den Arbeitgeber.
"Präsentismus" - so nennen Arbeitsmediziner und -Psychologen das Phänomen, wenn Mitarbeiter trotz Erkältung oder Grippe in die Arbeit gehen. Laut einer Umfrage zum DGB-Index "Gute Arbeit" aus dem Jahr 2015 soll dies keine Seltenheit sein: Etwa die Hälfte der Befragten gab damals an, dass sie im Jahr zuvor trotz Krankheit mindestens eine Woche gearbeitet hätten.
Arbeiten trotz Krankmeldung - diese sieben Rechtsfragen sollten Sie kennen
Die Gründe sind oftmals immer die gleichen: Angst davor, den Arbeitsplatz zu verlieren oder Sorge, dass zu viel Arbeit liegen bleibt. Dennoch ist es ratsamer, seine Krankheit erst einmal zuhause auszukurieren. Einerseits tun sie sich selbst etwas Gutes - und andererseits auch ihren Kollegen, indem Sie sie nicht anstecken.
Aber auch arbeitsrechtlich wirft solch ein Verhalten Fragen auf - darf man trotz Krankschreibung überhaupt ins Büro kommen? Und wie sollte sich der Arbeitgeber dann (richtig) verhalten? Die Redaktion klärt über die sieben wichtigsten Rechtsfragen auf.
1. Darf ich trotz Krankmeldung arbeiten?
Nehmen wir an, Sie sind krank, waren, wie es sich gehört, beim Arzt und der hat Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt. Doch was ist zu tun, wenn Sie sich vor Ablauf der Krankmeldung schon wieder fit genug fühlen, um auf Arbeit gehen zu können? Das liegt in Ihrer Eigenverantwortung. Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie wieder gesund sind und im Büro erscheinen können oder nicht.
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2. Habe ich bei Krankmeldung ein Arbeitsverbot?
Grundsätzlich gilt: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat zwei Funktionen: Erstens "bescheinigt" sie, dass ein Arbeitnehmer gerade nicht arbeitsfähig ist und zweitens gibt sie dem Arbeitgeber eine Prognose, bis wann der Mitarbeiter voraussichtlich wieder "einsatzfähig" ist. Allerdings mit Vorbehalt: Falls der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Krankschreibung nicht gesund wird, lässt sich der Krankenschein durch einen Arzt auch verlängern. Allerdings steht der Mitarbeiter in der Pflicht, wieder im Büro zu erscheinen, wenn er vor Ablauf bereits genesen ist.
3. Brauche ich ein Attest, wenn ich früher wieder auf Arbeit will?
Wenn Arbeitnehmer früher wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen, ist ihnen das auch gestattet. Besonders dann, wenn sie schon wieder arbeitsfähig sind. Allerdings benötigen Sie hierzu keine Art "Gesundschreibung" vom Arzt für den Arbeitgeber - das ist ein Ammenmärchen, das sich in der Arbeitswelt noch immer hartnäckig hält. Dennoch empfiehlt es sich, vor Arbeitsantritt noch einmal mit dem Arzt Rücksprache zu halten. Dieser wird Sie noch einmal durchchecken und am besten beurteilen können, ob Sie tatsächlich wieder gesund sind oder sich überschätzen.
4. Darf der Arbeitgeber kranke Mitarbeiter nach Hause schicken?
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Das heißt, kommt ein kranker Mitarbeiter ins Büro, ist der Chef dazu verpflichtet, diesen nach Hause zu schicken, um sich auszukurieren. Schließlich kann er in seinem Gesundheitszustand auch andere Kollegen gefährden. Außerdem steht der Arbeitgeber in der rechtlichen Verantwortung, bei etwaigen entstandenen Schäden oder Unfällen unmittelbar zu haften. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer aus freien Stücken trotz Erkrankung arbeiten will.
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5. Muss ich dem Arbeitgeber sagen, was mir fehlt?
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer via Email oder Telefonanruf mitteilen, dass er krank ist bzw. vom Arzt krankgeschrieben wurde. Anschließend lässt er ihm das Attest zukommen. Allerdings muss er nicht darauf vermerken, was ihm fehlt. Das ist seine persönliche Angelegenheit. Wenn er sich dafür entscheidet, kann er dies aus freien Stücken tun. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Mitarbeiter dazu verpflichtet, seine Erkrankung zu offenbaren, zum Beispiel, wenn er an einer Infektionskrankheit leidet, die auch andere Kollegen gefährden könnte. Auch wenn Sie vor Ablauf der Krankmeldung wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen, werden Sie nicht umhin kommen, dem Chef Ihre Erkrankung zu nennen. Schließlich muss er abschätzen können, ob Sie tatsächlich schon wieder einsatzfähig sind.
6. Gibt es Probleme mit der Versicherung, wenn ich vor Ende der Krankschreibung wieder arbeite?
Keine Sorge: Kehren Sie vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wieder an Ihren Arbeitsplatz zurück, brauchen Sie nicht befürchten, automatisch Ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Das heißt konkret: Haben Sie zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, sind Sie vollständig gesetzlich unfallversichert. Doch Vorsicht: Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn Sie früher auf Arbeit gehen, obwohl sie noch nicht wieder fit genug sind und dort einen Unfall erleiden.
7. Muss ich Krankengeld zurückzahlen, wenn ich wieder früher auf Arbeit gehe?
Die Antwortet lautet: ja! Wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dieses erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung. Das Krankengeld soll aus Ausgleich dienen, da Arbeitnehmer wegen ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten und in dieser Zeit keinen Lohn erhalten. Der Anspruch verfällt aber, sobald man wieder zur Arbeit zurückkehrt. Passiert dies vor dem Ablauf der Krankmeldung, müssen Sie das (meist) im Voraus erhaltene Krankengeld anteilig zurückzahlen.
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jp