Arbeitnehmern droht bei Selbstbeurlaubung eine Abmahnung

Den Urlaubsantrag immer rechtzeitig einreichen: Denn Selbstbeurlaubung kann zu einer Abmahnung führen - oder zu schlimmerem. Warum, erklärt eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Köln (dpa/tmn) - Nehmen Mitarbeiter frei, obwohl der Arbeitgeber den Urlaubswunsch abgelehnt hat, droht ihnen mindestens eine Abmahnung.
Im schlimmsten Fall könne sogar eine Kündigung gerechtfertigt sein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Denn sich selbst zu beurlauben, ist ein schwerer Verstoß gegen die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
Mitarbeiter sollten deshalb ihren Urlaubsantrag immer rechtzeitig beim Vorgesetzten einreichen und ihn sich schriftlich genehmigen lassen.