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Trinkgeld bei Kartenzahlung: Bekommt es dann nur der Chef?

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Von: Anna Heyers

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Für viele Menschen ist das Trinkgeld geben selbstverständlich. Doch kann man bei Kartenzahlungen auch einfach aufrunden, oder bekommt das so nur der Chef allein?

War beim Essen im Restaurant oder dem Friseurbesuch alles in Ordnung, legen die meisten Menschen bei der Rechnung noch ein Trinkgeld obendrauf. Das ist kein Muss und immer freiwillig, Trinkgeld ist aber für zahlreiche Angestellte im Dienstleistungsbereich ein willkommener Bonus zu den Lohnzahlungen. In Deutschland hat sich ein Betrag von fünf bis zehn Prozent eingebürgert, mehr zu geben ist natürlich ebenfalls eine Option. Egal, wie viel: Alles überhaupt kein Problem, wenn man bar zahlt. Aber was passiert, wenn man die Rechnungssumme mit der Giro- oder Kreditkarte, trotz Aus der Meastro-Funktion, begleichen möchte?

Trinkgeld bei Kartenzahlung: Wie es gemacht wird

Waren Essen und Service gut, runden ein Großteil der Kunden die Summe der Rechnung auf. Als Faustregel kann man sich zudem gut an zehn Prozent der Gesamtsumme orientieren. Das wären also bei einer Rechnung von 50 Euro fünf Euro Trinkgeld. Zahlt man bar, wird die Rechnungssumme genannt, bezahlt und das vom Kunden gegebene Trinkgeld kommt in eine Extratasche in Portemonnaie oder Schürze. Je nach Lokalität wird das Trinkgeld am Ende des Tages unter dem gesamten Personal aufgeteilt oder von einzelnen behalten. Was aber, wenn man mit Karte zahlen möchte? Dann geht man so vor:

Kartenzahlung in Café.
Inzwischen kann man an vielen Orten das Trinkgeld auch mit der Karte bezahlen. Wer aber sichergehen möchte, dass es beim Wunsch-Personal landet, sollte es weiterhin bar geben. (Symbolbild) © artursfoto/Imago

Aber: An manchen Orten wird das so nicht funktionieren. Entweder, weil komplett auf das Trinkgeld verzichtet wird. Oder weil es technisch keine Möglichkeit gibt, das zusätzliche Geld über die Karte zu buchen.

Trinkgeld bei Kartenzahlung: Wer bekommt es?

Die Antwort auf diese Frage muss lauten: „Kommt drauf an.“ Einen Hinweis gibt die Quittung. Ist hier der Trinkgeldbetrag separat (und ohne Mehrwertsteuer) angeführt, ist der Mini-Bonus für das Personal gedacht. Üblicherweise fallen für das Trinkgeld nämlich keine Steuern an – wenn es nicht schon im Voraus im Preis eingeplant wurde. Generell gilt aber: Wer möchte, dass das Trinkgeld bei der Person ankommt, die beispielsweise den ganzen Abend einen tollen, gut gelaunten Service geboten hat, sollte Trinkgeld immer bar geben.

Übrigens, auch fürs Hotel gibt es besondere Trinkgeld-Regeln, für den Friseur genauso und zudem für Lieferdienste für Essen.

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