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Steuerhinterziehung: Wer in Deutschland lebt, muss auch hier die Steuern zahlen

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Von: Dieter Tannert

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Immer wieder stolpern Prominente über das deutsche Steuerrecht, das als eines der kompliziertesten der Welt gilt. Auch vor russischen Oligarchen macht es nicht Halt. 

Großes Aufsehen erregte vor einiger Zeit eine Razzia am Tegernsee, bei der Immobilien, die dem russischen Oligarchen Alischer Usmanow zugeordnet werden, durchsucht wurden. Die Staatsanwaltschaft München begründete diese Aktion unter anderem mit Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und den verhängten Sanktionen der EU. Darüber hinaus könnte außerdem der Straftatbestand der Steuerhinterziehung im Raum stehen. Dieser Verdacht erhärte sich aus der Tatsache, dass Usmanow wohl keine Steuererklärungen in Deutschland abgegeben hat, sondern seine steuerlichen Pflichten an dem Ort erfüllt habe, an dem er seine Hauptinvestitionen getätigt habe, nämlich in Russland – worauf ein Sprecher von Alischer Usmanow hingewiesen hat.

Wer in Deutschland lebt, muss hier alles versteuern

Steuerliche Pflichten werden gerade international immer wieder zu Stolpersteinen. In Deutschland ist jede natürliche Person, die hier einen Wohnsitz hat, auch grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar mit dem gesamten Welteinkommen. Um dabei eine mögliche mehrfache Besteuerung von Einkommen auszuschließen, haben Staaten miteinander sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, in welchen geregelt ist, welcher Staat unter welchen Voraussetzungen Steuern erheben darf. Deutschland hat auch mit der Russischen Föderation ein solches Abkommen geschlossen. Nun dürfte es den Spezialisten vorbehalten sein, den Sachverhalt in die entsprechenden Regelungen einzuordnen und zu bewerten. Es wird dabei sicher auch überprüft werden, wie lange und wie häufig Usmanow sich am Tegernsee aufgehalten hat.

Einkommensteuererklärung
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt © picture alliance / dpa

Boris Becker machte die Erfahrung vor Gericht

Ein ähnlicher Fall hatte im Jahr 2002 die deutsche Boulevard-Presse bewegt. Der Tennisprofi Boris Becker hatte gegenüber der deutschen Finanzverwaltung angegeben, dass er seinen Wohnsitz in Monaco, einem bekannten Steuerparadies, innegehabt habe. Die Prominenz des einstigen Tennisstars führte aber dazu, dass seine häufigen Aufenthalte in einer Münchner Wohnung bekannt wurden. Nach Wertung des Gerichts hatte Becker zwar in den Jahren 1991 bis 1993 offiziell seinen Wohnsitz in Monaco, tatsächlich hatte er aber seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland und war damit auch hier steuerpflichtig.

Boris Becker wurde aufgrund dessen im Herbst 2002 in München wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Strafmaß, das aus heutiger Sicht als milde bezeichnet werden muss. Denn mittlerweile hat der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil im Jahr 2012 die Anforderungen zur Verhängung von Bewährungsstrafen deutlich verschärft. Steuerstraftäter dürfen danach nicht mehr darauf hoffen, dass Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Steuerschaden mehr als eine Million Euro beträgt, wie zuletzt auch der Fall von Starkoch Alfons Schuhbeck deutlich machte.

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