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Homeschooling – Können Sie etwas von der Steuer absetzen?

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Von: Janine Napirca

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Mutter und Tochter mit Buch und Laptop beim Homeschooling
Die Corona-Pandemie kostete Eltern neben Zeit und Nerven häufig auch viel Geld. © YAY Images/Imago

Haben Sie während der Corona-Pandemie Ihr Kind oder Ihre Kinder im Homeschooling betreut? Lesen Sie hier, ob Sie etwas von der Steuer absetzen lassen können.

Die Corona-Pandemie hat zu Schulschließungen geführt und viele Eltern waren gezwungen, Ihre Kinder im Homeschooling zu betreuen. Aber lässt sich durch das Unterrichten der eigenen Kinder zuhause etwas von der Steuer absetzen? Was Ihnen als Eltern zusteht, erfahren Sie im Folgenden.

Von der Steuer absetzbar? Diese zusätzlichen Kosten kann Homeschooling verursachen

Wenn die Schulen geschlossen sind, stehen viele Eltern vor mehreren Problemen. Zum einen kosten Schulschließungen Familien mit schulpflichtigen Kindern Zeit und Nerven, zum anderen in einigen Fällen auch Geld. Einem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge mussten manche Eltern zunächst einmal technische Geräte, wie beispielsweise Laptops oder Tablets, kaufen, damit die Schülerinnen und Schüler gut ausgestattet waren, um von zuhause aus unterrichtet werden zu können. Lehrerinnen und Lehrer waren in der Corona-Pandemie darauf angewiesen, digital zu lehren. Denn Präsenzunterricht war zeitweise in vielen Fällen nicht möglich.

Auch die Kosten für Strom und Gas könnten sich durch das Homeschooling erhöht haben. Sodass Eltern vor der Frage stehen: Kann ich die Kosten für das Homeschooling von der Steuer absetzen?

Keine Homeschooling-Pauschale

Für Homeschooling wurde laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe während der Corona-Pandemie von der Bundesregierung keine Pauschale beschlossen, wie zum Beispiel für Homeoffice. Eltern mit schulpflichtigen Kindern müssen sich also trotz Schulschließungen mit dem Kinderbonus begnügen.

Die Kosten für Homeschooling können Sie nicht von der Steuer absetzen

Das Steuerrecht in Deutschland bietet dem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge keine Möglichkeit, Kosten für die technische Ausstattung der eigenen Kinder steuerlich geltend zu machen. Selbiges gilt für die Kosten für Strom, Gas, Telefon und Internet. Laut Bericht hat die Bundesregierung zwar einige Corona-Hilfen für Familien beschlossen, eine steuerliche Vergünstigung aufgrund von Homeschooling ist jedoch nicht dabei gewesen. Sie können die Ausgaben für Homeschooling weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Eltern müssen sich also mit dem Kindergeld zufriedengeben. Lesen Sie hier, um wie viel Geld die Werbungskostenpauschale rückwirkend erhöht wurde.*

Tipp der Vereinigten Lohnsteuerhilfe

Arbeitsmittel, die Sie für sich selbst anschaffen und die Sie für Ihren Beruf verwenden, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen teilweise steuerlich geltend machen.

Kinderbetreuung wegen Schulschließungen: Ausgaben als Sonderausgaben von der Steuer absetzen

Nicht alle Eltern konnten aufgrund der Schulschließungen einfach mit ihren Kindern zuhause bleiben und zum Beispiel aus dem Homeoffice arbeiten oder sich freinehmen. Wenn Sie aufgrund von geschlossenen Schulen und Kindertagesstätten eine kostenpflichtige Kinderbetreuung organisieren mussten, lassen sich dem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge die Ausgaben dafür unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Diese fünf Spartipps verraten Ihnen, was Sie alles von der Steuer absetzen können.

Sie können die Kosten für Homeschooling zwar nicht von der Steuer absetzen. Es kann sich aber lohnen zu prüfen, ob und welche Kosten Sie gegebenenfalls von der Steuer absetzen können.

Gute Nachrichten für Eltern mit Kindern – 100 Euro Einmalbonus für jedes Kind

Im Rahmen des Entlastungspakets der Bundesregierung sollen einem Bericht der Tagesschau zufolge Familien mit Kindern schnellstmöglich für jedes Kind als Ergänzung zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt werden. Dieser Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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