Rente aufstocken: Wie hoch darf die Rente sein, um Grundsicherung zu erhalten?
Im Ruhestand haben Sie Anspruch auf eine Grundsicherung, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie hoch darf die Rente maximal sein?
Für viele Menschen im Ruhestand in Deutschland reicht die Rente nicht aus und sie sind von Altersarmut betroffen. Der Stern nennt Berlin als Beispiel, wo die Zahl der Senioren, die Sozialhilfe beziehen, in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Laut dem Sozialverband VdK Deutschland hätten noch weitaus mehr Rentner Anspruch auf die Grundsicherung. Allerdings würden sie keine Anträge stellen, da sie befürchten, dass ihre Kinde das Geld zurückzahlen müssten – oder weil sie sich dafür schämten. Womöglich glauben auch viele Senioren, dass sie gar keinen Anspruch darauf haben, da sie Rente beziehen. Doch sofern das Einkommen in der Rente eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, sind Sie anspruchsberechtigt.
Grundsicherung im Alter: Wie hoch darf die Rente bzw. das Einkommen höchstens sein?
Folgende Voraussetzungen müssen laut der Deutschen Rentenversicherung für die Berechtigung zur Grundsicherung im Alter erfüllt sein:
- Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen Ihre regulären Zahlungen für die Altersrente.
- Ihr gesamtes monatliches Einkommen liegt bei unter 924 Euro. Hierzu zählen neben der Rente unter anderem Miet- und Pachteinnahmen, Krankengeld oder Zinsen. Pflegegeld hingegen wird nicht hinzugezogen.
- Sie leben in Deutschland. Zudem dürfen Sie sich nach der Bewilligung nicht länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten.
- Das Einkommen des Lebenspartners spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn dieser besonders viel verdient, könnte der Anspruch auf eine Grundsicherung verfallen.
- Falls Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, haben Sie möglicherweise trotzdem Anspruch auf die Grundsicherung. Lassen Sie sich in dem Fall persönlich beraten.
Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Höhe des Betrags der Grundsicherung wird für jeden individuell berechnet. 2020 waren es laut VdK pauschal 432 Euro für Alleinstehende und 389 Euro für Paare. Obendrauf übernimmt das Sozialamt einige der Kosten für die Unterkunft und Heizkosten im angemessenen Rahmen. Dabei wird der örtliche Mietspiegel als Richtwert berücksichtigt.
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Wo kann ich die Grundsicherung beantragen?
Sollten Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, ist es für Sie sinnvoll, dass Sie einen Antrag auf die Grundsicherung stellen. Dafür müssen Sie Ihr örtliches Sozialamt kontaktieren. Alternativ können Sie den Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Dort wird anschließend weitergeleitet.
Wann und wie lange erhalte ich die Grundsicherung?
Falls Ihnen die Grundsicherung gestattet wird, erfolgt die Zahlung in der Regel für zwölf Monate. Danach müssen Sie nach einem Jahr einen Folgeantrag stellen. Allerdings ist es auch möglich, eine längere Bewilligung zu erhalten, sofern abzusehen ist, dass sich Ihr Einkommen in diesem Zeitraum nicht ändern wird. Die erste Zahlung bekommen Sie ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.