Vorsicht bei Unfällen im Ausland: Darauf sollten Sie unbedingt achten

Im Ausland fließt der Verkehr oft anders als in Deutschland. Da kann es schnell mal krachen. Wenn es zum Unfall kommt, sollten Sie ein paar Punkte beachten.
Sommer, Sonne, Blechschaden: Eigentlich soll der Urlaub der Erholung dienen, aber immer wieder kommt es im Ausland auch zu Unfällen deutscher Autofahrer. Jetzt heißt es Ruhe bewahren und einige wichtige Punkte beachten.
Grüne Karte erleichtert Unfallabwicklung
Um im Ernstfall bestens vorbereitet zu sein, sollten Sie bereits zu Hause Vorsorge treffen. "Durch eine gute Vorbereitung können sich Autofahrer bei einem Auslandsunfall viel Ärger und Kosten ersparen", erklärt Andreas Schäuble, Unfallexperte bei Dekra.
Unter anderem empfiehlt er, die Grüne Karte bei Auslandsfahrten stets mitzuführen. Sie ist auch als Grüne Versicherungskarte bekannt und dient als Beleg für eine existierende Autoversicherung. Somit müssen Sie nicht in jedem Land, durch das Sie fahren, eine neue Versicherungsdeckung kaufen. Die Grüne Karte mitzuführen ist im EU-Ausland zwar keine Pflicht, aber erleichtert die Unfallabwicklung.
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Richtige Ausstattung im Ausland
Hilfreich ist auch der Europäische Unfallbericht – am besten mit Ausfüllhilfe in mehreren Sprachen. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer. Ein Schutzbrief für Panne, Unfall und Krankheit bietet zusätzliche Sicherheit.
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Außerdem müssen Sie Warndreieck, Verbandkasten und Warnwesten mit im Auto haben. In vielen Ländern besteht Warnwestenpflicht für den Fahrer; in Italien, Bulgarien und Slowakei für alle Insassen. Bei Verstößen drohen teils erhebliche Geldbußen. In Spanien sind zwei Warndreiecke Pflicht.
Wenn es gekracht hat, sollten Sie folgende Punkte beachten
- Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort und legen Sie Ihre Warnweste an, sobald Sie das Fahrzeug verlassen.
- Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Unfallstelle mit Warndreieck sichern, sich um Verletzte kümmern und Rettungsdienst rufen.
- Polizei verständigen: Rufen Sie unbedingt bei Fahrerflucht, bei schweren Unfallfolgen, Problemen mit Versicherungsdaten sowie Unfallbeteiligten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss die örtliche Polizei. In Bulgarien, Kroatien, Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn auch bei Bagatellschäden. Hier zahlt die Versicherung nur dann, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Scannen oder fotografieren Sie das Polizeiprotokoll mit Aktenzeichen und die Anschrift des zuständigen Gerichts.
- Beweise sichern: Nimmt die Polizei den Unfall nicht auf, sichern Sie selbst Beweise. Zeichnen Sie die Fahrzeugpositionen auf der Fahrbahn mit Kreide an und machen Sie Übersichtsfotos aus verschiedenen Pespektiven, auch von der geräumten Unfallstelle und von den Fahrzeugschäden.
- Daten austauschen: Tauschen Sie Kontaktdaten mit dem Unfallgegner und Zeugen aus. Notieren Sie Kennzeichen, Name, Adresse, Versicherungsgesellschaft und -nummer. Fotografieren Sie möglichst den Ausweis des Unfallgegners.
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Die Beteiligten können ihn in ihrer eigenen Sprache ausfüllen, das erleichtert die Verständigung.
- Kein Schuldeingeständnis: Unterschreiben Sie niemals ein Schuldeingeständnis oder Schriftstücke, deren Inhalt Sie nicht verstehen.
- Arzt aufsuchen: Gehen Sie selbst bei kleineren Verletzungen vor Ort zum Arzt. Mit einem Attest lassen sich eventuelle Ansprüche auf Schmerzensgeld leichter durchsetzen.
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anb