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So kommt ihr Auto gut ins neue Jahr

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Tipps für Silvester: So kommt ihr Auto gut ins neue Jahr. © dpa

Was den einen Freud, ist des anderen Leid -  gerade das Silvesterfeuerwerk ist für manche Autobesitzer ein Alptraum. Wer keine Garage hat, sollte einen sicheren Parkplatz suchen. Hier ein paar Tipps:

In der Silvesternacht ist in manchen Städten einiges los. Da kann es schon passieren, dass eine abgefeuerte Rakete auf dem Auto landet. 

Können Silvesterrakteten ein Auto beschädigen?

Silvesterraketen und andere Feuerwerkskörper können am Auto kaum Schaden anrichten. Selbst ausgebrannte Raketen, die direkt auf dem Auto landen, verursachen, laut ADAC-Experten, erfahrungsgemäß keinen Schaden. Selbst, wenn das Ding auf einem Cabrio mit Stoffverdeck landet.

Auf keinen Fall die Kühlerhaube als Abschussrampe benutzen

Wird das Feuerwerk direkt auf oder gegen das Auto abgefeuert, kann der brennende Treibsatz im Lack häßliche Schmauchspuren hinterlassen. Autodächer oder Kühlerhauben in der Silvesternacht lieber nicht für Raketen, Chinaböller oder auch Tischfeuerwerke nutzen.

Schmauchspuren im Lack

Leichte Schmachspuren von Raketen und Böllern lassen sich mit Lackpolitur abwischen. Sollte es zu Brandschäden am Fahrzeug kommen, haftet gesetzlich in solchen Fällen der "Absender" der Rakete. Wenn er unerkannt bleibt, hilft - falls vorhanden - die eigene Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko kommt für Schäden an Scheiben, bei Brand oder Explosion auf. Allerdings bleibem dem Versicherungsnehmer die Kosten für die Selbstbeteiligung.

Parken an Silvester

Um seinen Wagen vor üblen Streichen zu schützen, sollten sich Autobesitzer schon vor der Silvesternacht Gedanken über einen geeigneten Stellplatz machen. Garagen, Car-Ports oder Parkhäuser gelten als besonders sicher. Auch in einer unbelebten Seitenstraße steht das Fahrzeug gut.

Alkohol

Das eine oder andere Gläschen gehören in der Silvesternacht dazu. Autofahrer sollten dann lieber ihr Auto stehen lassen. Die erlaubte Promillegrenze von 0,5 Promille ist schnell überschritten. Bei auffälliger Fahrweise oder einem Unfall ab 0,3 Promille droht der Führerscheinverlust.

dpa/ADAC

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