Kfz-Schein im Handschuhfach - fahrlässig?

Bis jetzt galt es als grob fahrlässig, den Kfz-Schein im Handschuhfach zu deponieren. Bei Diebstahl zahlten Versicherungen in solchen Fällen nicht. Ein Gericht hat nun anderes entschieden.
Der Kfz-Schein im Handschuhfach kostet bei einem Fahrzeugdiebstahl nicht den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ (Heft 22/2010) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Nach Auffassung des Gerichts handelt der Fahrzeughalter in diesem Fall nicht grob fahrlässig (Az.: 5 U 153/09).
Das Gericht gab damit der Klage eines Autobesitzers gegen seine Kfz-Versicherung statt. Diese hatte sich geweigert für den Diebstahl eines Fahrzeugs aufzukommen, weil der Kläger den Kfz-Schein im Handschuhfach aufbewahrt hatte. Das habe den Diebstahl begünstigt.
Das OLG sah die Sache anders. Der Kfz-Schein sei von außen nicht sichtbar gewesen. Daher sei nicht erwiesen, dass der Täter sich erst wegen des Kfz-Scheins zum Diebstahl entschlossen habe.
dpa